Lemon - Agentur für Werbung und Design

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ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
für das Vertragsverhältnis des Auftraggebers zu Lemon Design:

1. AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
Lemon Design ist berechtigt, Teilleistungen aus dem Auftrag durch Dritte ausführen zu lassen, bleibt dem Auftraggeber aber für die Erfüllung des Auftrags allein verantwortlich.

2. HAFTUNG
Lemon Design erbringt die Leistung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, übernimmt aber keine Gewähr für die wettbewerbsrechtliche und markenrechtliche Unbedenklichkeit der Arbeit, deren Schutzfähigkeit und die rechtliche Durchsetzbarkeit von Abwehrrechten. Durch die Freigabe einer Arbeit übernimmt der Auftraggeber jegliche Verantwortung. Bei der Versendung von Arbeiten haftet 
Lemon Design nur für die ordnungsgemäße Verpackung und Übergabe an den Boten oder Spediteur; im Übrigen haftet sie nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

3. URHEBERRECHTE
Das Urheberrecht an sämtlichen im Rahmen des Auftrages erstellten Werken und Teilleistungen steht unabhängig vom Eingreifen des Urheberrechtsgesetzes  
Lemon Design zu. Mit dem vollständigen Ausgleich der vereinbarten Honorare erwirbt der Auftraggeber das Nutzungsrecht an diesen Arbeiten; eine Nutzung außerhalb des ursprünglichen Auftragsgegenstandes und die Übertragung auf Dritte bedarf der Zustimmung von Lemon Design.

4. ZAHLUNG, GERICHTSSTAND
Sämtliche Zahlungen sind zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer binnen zwei Wochen nach Rechnungseingang ohne Skontoabzug zu bezahlen. Für etwaige gerichtliche Auseinandersetzungen wird Kiel als Gerichtsstand bestimmt.

5. SALVATORISCHE KLAUSEL
Für den Fall der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen wirksam, an die Stelle der unwirksamen tritt eine wirksame und dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende.

 

 

 

Urheber- und Nutzungsrechte


Jeglicher Nachdruck, Kopien -auch auszugsweise- der Konzepte, Texte und Grafiken und jegliche Nachahmung des Designs -auch teilweise- ist ohne schriftliche Genehmigung der Geschäftsführung von 
Lemon Design unzulässig. Wer eine Designarbeit -auch auszugsweise- nutzt oder nachahmt, ohne die dafür erforderlichen Nutzungsrechte einzuholen, begeht eine Urheberrechtsverletzung, die strafrechtliche Folgen hat.